AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen von myWeinkeller
1. Dauer und Kündigung des Vertrags mit T&D Agri GmbH („myWeinkeller-Abonnement“) Das myWeinkeller-Abonnement über die sachgerechte Einlagerung von Weinflaschen am Lagerort von T&D Agri wird gemäß den Angaben im beiliegenden Eröffnungsformular zwischen dem genannten Eigentümer der Weinflaschen („Kunde“) und der T&D Agri GmbH („myWeinkeller“) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Angaben im Eröffnungsformular werden Vertragsinhalt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Einlagerung der ersten Weinflasche im Lager von T&D Agri.
Das myWeinkeller-Abonnement kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit schriftlich gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Auslagerung der von ihm eingelagerten Weinflaschen bis zum Ende der Kündigungsfrist zu veranlassen. Sofern trotz erfolgter Kündigung die Weine nicht oder nicht vollständig bis zum Kündigungstermin ausgelagert wurden, endet das myWeinkeller-Abonnement nicht bis zur tatsächlichen Auslagerung aller Weinflaschen.
2. Leistungen von T&D Agri unter dem myWeinkeller-Abonnement
myWeinkeller übernimmt die Weinflaschen im Eigentum des Kunden zur sach- und fachgerechten Einlagerung am Lagerort von myWeinkeller gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Von der sach- und fachgerechten Einlagerung ausdrücklich nicht umfasst, ist die Überprüfung und Verbesserung der Qualität der eingelagerten Weine. Auch im Zuge der sach- und fachgerechten Einlagerung kann es daher dazu kommen, dass sich eingelagerte Weine in deren Qualität, nicht wie vom Kunden gegebenenfalls gehofft, entwickeln und reifen. Auch kann es sein, dass bereits zum Zeitpunkt der Einlagerung die Qualität des Weines mängelbehaftet ist und sich über den Verlauf der Einlagerung die Qualität des Weines (weiter) verschlechtert.
3. Preise Das monatliche Entgelt für die Einlagerung der Weinflaschen bestimmt sich anhand der Preise gemäß Paketgrößenübersicht im E-Bestellformular, welche nach der maximalen Anzahl an lagerbaren Weinflaschen gestaffelt sind (z.B. betragen bei einer maximalen Lagerkapazität von 120 Weinflaschen die monatlichen Kosten EUR 18,94 (inkl. 20% USt), wobei in diesem Preis drei kostenlose postalische Auslagerungen von jeweils maximal 12 Weinflaschen im Inland pro Vertragsjahr inkludiert sind). Da sich durch neue/laufende Ein- und Auslagerung die Anzahl der gelagerten Weinflaschen erhöhen und verringern kann, wird das monatliche Entgelt für das myWeinkeller-Abonnement gemäß Preistabelle im Eröffnungsformular jeweils für das laufende Kalendermonat im Voraus berechnet. Zu Monatsbeginn, beginnend mit dem ersten Werktag des jeweiligen Monats, wird der aktuelle Lagerstand erhoben und das entsprechende Lagerentgelt anhand der Anzahl der eingelagerten Weinflaschen ermittelt sowie bis zum 5. Tag des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung gestellt. Die Mindest-Lagergebühr bezieht sich auf die reservierte Menge, die zu Beginn des Weinlagerabos über das E-Bestellformular gewählt worden ist. Diese Menge ist über die Abo-Gesamtlänge für Sie stets reserviert. Für nicht gänzlich genutzte Kalendermonate, etwa zu Beginn und am Ende der Vertragsdauer, fällt das Entgelt aliquot an.
Für das vereinbarte monatliche Entgelt bzw. die Preise gemäß Preistabelle auf dem Eröffnungsformular, wonach sich dieses bestimmt, wird Wertstabilität vereinbart. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung dient die Zahl des Index zum Datum des Beginns des Abonnements bzw. für das Kalendermonat in das die erste Einlagerung von Weinflaschen fällt. Die sich aufgrund einer Änderung des Index ergebende Zahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Die Zahl wird jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres (Bezugsmonat) gemäß den Veränderungen des Index zur Ausgangsbasis angepasst und ist für das folgende Vertragsjahr gültig. Eine Anpassung des Entgelts aufgrund einer Veränderung des Index kann frühestens nach Ablauf von 2 Kalendermonaten ab der ersten Einlagerung von Weinflaschen erfolgen. Als maßgeblicher Index wird der Verbraucherpreisindex 2020, wie durch STATISTIK AUSTRIA Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbart, vereinbart. Sollte der jeweilige Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der Index, der diesen offiziell ersetzt. Ein Absinken des Entgelts um bis zu 50% des ursprünglichen vereinbarten Entgelts ist möglich (Untergrenze), wobei zugleich auch die Erhöhung des Entgelts mit maximal 50% des ursprünglichen vereinbarten Entgelts gedeckelt ist (Obergrenze).
4. Zutrittsrecht und Auslagerung Die eingelagerten Weinflaschen bleiben stets im Eigentum des Kunden, wie im Eröffnungsformular festgehalten. Der Kunde hat während der Geschäftszeiten von myWeinkeller, sohin an Werktagen montags – donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, die Möglichkeit Weine abzuholen oder Zutritt zur Lagerfläche zu erhalten. Der persönliche Zutritt zur Lagerfläche durch den Kunden ist jedoch nur in Begleitung von MitarbeiterInnen von myWeinkeller möglich. Den gewünschten Zutritt zur Lagerfläche bzw. die gewünschte persönliche Abholung von Weinen durch den Kunden ist mindestens einen Werktag vor dem gewünschten Zutritts- bzw. Abholzeitpunkt bekanntzugeben. Wir bitten um Verständnis, dass dritten Personen keine Weine ausgehändigt werden und kein Zutritt zur Lagerfläche gewährt wird. Sollte dies erwünscht sein, ist ein ordnungsgemäßer schriftlicher Vertretungsnachweis (Vollmacht) vorab zu übermitteln. Im jeweiligen Lagerpaket sind zudem pro Vertragsjahr je nach Lagerkapazität gemäß Preistabelle im Eröffnungsformular eine bestimmte Anzahl an Auslagerungen durch postalischen Versand an eine Wunschadresse im Inland von jeweils maximal 12 Weinflaschen pro Auslagerung inkludiert. Über dieses Kontingent hinaus werden dem Kunden für die postalische Auslagerung die ortsüblichen Versandkonditionen des beauftragten Transportunternehmens (zB Post, DPD, …) in Rechnung gestellt, die dem Kunden vor tatsächlichem Versand mitgeteilt werden. Die weiteren Bedingungen einer Auslagerung der Weinflaschen (wie etwa Vorlaufzeiten oder Versand einer größeren Anzahl an Weinflaschen oder Versand ins Ausland) durch postalischen Versand an eine Wunschadresse sind im Einzelnen mit myWeinkeller zu vereinbaren.
Wenn der neue Lagerbestand das aktuell bestehende laufende Lagerpaket nicht unterschreitet, hat die Auslagerung von Weinen keine Auswirkung auf das monatliche Entgelt. Falls dadurch das Lagerpaket unterschritten wird (siehe Preistabelle auf dem beiliegenden Eröffnungsformular), wird im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet.
5. Zurückbehaltungsrecht Bei Nichtzahlung der Lagergebühren können die Weine nicht ausgelagert werden. T&D Agri behält sich das Recht vor, die Weine so lange nicht auszulagern, bis die ausstehenden Lagergebühren unter dem myWeinkeller-Abonnement des Kunden bezahlt sind.
6. Neue/Laufende Einlagerungen von Weinen vom freien Markt Zusätzliche Weinflaschen, auch wenn diese die angegebene maximale Kapazität am beiliegenden Eröffnungsformular um bis zu 50% überschreiten, können unter Einhaltung einer Vorankündigungszeit von einem Werktag auf Kosten und Risiko des Kunden durch persönliche Ablieferung am Lagerort oder unter Angabe des Namens und der Kundennummer durch postalischen Versand am Lagerort für die Einlagerung übernommen werden. Wir bitten um Verständnis, dass Weinflaschen ausschließlich während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags-donnerstags 09:00-17:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr entgegengenommen werden können. Sollte durch die zusätzliche Einlagerung die aktuelle Lagerkapazität um mehr als 50% überschritten werden, ist vorab die Zustimmung von T&D Agri einzuholen. Die Bedingungen der postalischen und persönlichen Anlieferungen und Übernahme von Weinflaschen sind im Einzelnen mit myWeinkeller zu vereinbaren. Am Lagerort werden nach Übernahme der postalisch versendeten oder persönlich angelieferten Weinflaschen die Weine autorisiert, digitalisiert und eingelagert. Sofern die postalische Zusendung vom freien Markt unter Beilage eines Lieferscheins vorangemeldet wurde, werden die übernommenen Weinflaschen mit den Posten im Lieferschein abgeglichen. Nach Einlagerung der Weine erhält der Kunde von T&D Agri eine Bestätigung und Auflistung der Weine, die übernommen worden sind.
Wenn der neue Lagerbestand im aktuell bestehenden laufenden Lagerpaket gedeckt ist, fallen für die Einlagerung der zusätzlichen Weinflaschen in das Lager unter dem myWeinkeller-Abonnement keine zusätzlichen Kosten an. Falls dadurch das Lagerpaket überschritten wird (siehe Preistabelle im E-Eröffnugsformular), wird im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet.
Empfangsadresse / Zustellungsadresse für Weine vom freien Markt:
T&D Agri GmbH z.H. myWeinkeller (Kundennummer) Wiener Straße 64 3100 St. Pölten
7. Änderungen der AGB T&D Agri behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit insofern zu ändern, als durch die Änderungen weder die Hauptleistungspflichten von T&D Agri noch die Hauptleistungspflichten des Kunden zum Nachteil des Kunden abgeändert werden. Kunden werden über solche Änderungen schriftlich informiert. Sollte der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen widersprechen, gelten diese als akzeptiert. Der Kunde wird in der schriftlichen Information über die Änderung der AGB über die Folgen des unterlassenen Widerspruchs aufgeklärt.
8. Versicherung und Haftung Die eingelagerten Weinflaschen sind durch eine Betriebsversicherung zum Wert der vom Kunden zum Zeitpunkt der Einlagerung vorgelegten Rechnung oder Einkaufspreis oder zum nachweislich belegbaren Beschaffungswert (belegbar durch einen Wertnachweis) versichert. Falls eine höhere Versicherungssumme gewünscht wird, muss dies unter Einhaltung einer Frist von zumindest einem Monat im Voraus angekündigt werden und kann dies gegen eine zusätzliche Gebühr (sohin unter Erhöhung des monatlichen Entgelts gemäß Preistabelle) vereinbart werden. Beim Versand der Weine aus dem Lager von T&D Agri an eine Wunschadresse ist das Paket standardmäßig bis zu einem Wert von 500€ pro Paket versichert. Höhere Versicherungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr möglich und müssen im Rahmen der Auslagerung vereinbart werden. Entsteht dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten der T&D Agri oder einer ihr zurechenbaren Person im Zusammenhang mit dem myWeinkeller-Abonnement ein Schaden, der nicht die eingelagerten Weinflaschen an sich betrifft und bei dem es sich nicht um einen Personenschaden handelt, so ist die Haftung von T&D Agri im Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Versicherungssumme dieser Betriebsversicherung bzw. der Versandversicherung beschränkt.
9. Datenschutz Die im Eröffnungsformular angegebenen persönlichen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
T&D Agri GmbH | Wiener Straße 64 | 3100 St. Pölten | FN 561428f des Landesgerichts St. Pölten | UID-Nr.: ATU77142147 | info@myweinkeller.at | Tel.: +43 664/60 259 21120